Reitunfall – Der Verein haftet

Während des Unterrichts blieb das Pferd der Mutter aus dem Galopp heraus plötzlich stehen, was offenbar durch das vorauslaufende Tier mit der Tochter als Reiterin veranlasst wurde. Die Mutter stürzte vom Pferd und brach sich einen Lendenwirbel. Erfolgreich verklagte sie daraufhin den Reitlehrer und den Verein auf Schadensersatz.

Grundsätzlich gilt, dass der Tierhalter haftet, wenn ein Haustier einen Schaden verursacht. Anders sieht das bei Haltern von Nutztieren aus; hier gilt eine Ausnahme: Wurde der Schaden durch ein Haustier verursacht, das dem Beruf oder der Erwerbstätigkeit des Tierhalters dient, kann dieser sich von der Haftung entlasten. Nur muss er dazu beweisen, dass er bei der Beaufsichtigung des Tieres die normalerweise übliche Sorgfalt walten ließ.

Die Tierhalterhaftung ist eine reine Gefährdungshaftung. Hier kommt es nicht auf ein Verschulden des Tierhalters an. Die Entlastungsmöglichkeit gilt nur für Tiere, mit denen der Halter Geld verdient. Das war aber bei dem Verein für Reittherapie nicht der Fall.

Quelle: Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

Jahrgang 1968, ist Chemie-Ingenieur und betreibt seit 2003 erfolgreich Internetportale. Carsten ist verheiratet und hat zwei Kinder.