Die neue Gebührenordnung für Tierärzte tritt zum 1.Oktober in Kraft

iStock/fotoedu

Kommt jetzt der Preisschock beim Tierarztbesuch?

Zum 1.Oktober tritt die neue Gebührenordnung der Tierärzte in Kraft. Für Pferdebesitzer wird es dann noch teurer, den Tierarzt zu konsultieren. Und das in einer Zeit, in der aufgrund der gestiegenen Energiepreise für so gut wie alles mehr Geld auf den Tisch gelegt werden muss. Nicht nur Trainer erhöhen die Preise, auch Equipment und Futtermittel – alles kostet mehr.

Anpassung der Gebühren

Für die Tierärzte ist die neue Gebührenordnung ein längst überfälliger Schritt. Die dort niedergeschriebenen Abrechnungsziffern hatten zuletzt im Jahr 1999 eine Anpassung der Gebühren erfahren. Die Gebührensätze waren damit schon lange nicht mehr angemessen. In den vergangenen 20 Jahren gab es schließlich eine Menge Neuerungen – und auch Preissteigerungen.

Höhere Preise beim Tierarzt

Pferdebesitzer kommen bei der anstehenden Gebührenerhöhung, die vom Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verabschiedet wurde, verglichen mit Hunde- und Katzenhaltern, tatsächlich günstig davon. Die Preise für die Behandlungen von Kleintieren steigen in einigen Bereichen noch drastischer als es bei den Pferden der Fall ist. Trotzdem werden Pferdebesitzer die Preise der neuen Gebührenordnung als deutlich teurer wahrnehmen.

Tierarzt führt eine Beugeprobe am Pferd durch
iStock/AsyaPozniak

Allgemeine Untersuchung, Impfung und Co.

Immerhin hat sich zum Beispiel der einfache Satz für eine allgemeine Untersuchung von 19,24 Euro auf 30,78 Euro erhöht. Eine Impfung, die bislang mit 5,77 Euro berechnet wurde, kostet nun 11,50 Euro – das ist eine Preissteigerung von fast 100 Prozent. Dabei bleibt es aber oft nicht. Der Tierarzt hat einen Ermessensspielraum und kann den zweifachen oder auch dreifachen Satz berechnen.

Dreifache Sätze

Gründe für diese Maßnahme gibt es viele: eine aufwendigere Situation, weil das Tier gestresst ist, Komplikationen oder wenn eine Mitarbeiterin beim Einsatz unterstützt. Auch die Tageszeit spielt eine Rolle. Einsätze am Abend, in der Nacht oder am Wochenende sind ebenfalls teurer. Es reicht oft aber auch die Ausstattung der Tierarztpraxis mit hochwertigen Geräten oder ähnliches aus, um den mehrfachen Satz zu berechnen.

Moderne technische Verfahren sind kostspielig

Innovative Untersuchungsmethoden, die neue Technik erfordern, bringen die Behandlungen auf einen modernen Stand, müssen aber auch finanziert werden können. Die neue Gebührenordnung trägt diesem Punkt Rechnung. Technisch moderne Verfahren erfahren eine deutliche Anhebung des einfachen Gebührensatzes. So erhöht sich der einfache Satz der Gebühr für eine Szintigraphie von 384,82 Euro auf 457,94 Euro.

Entscheidung pro Tierarzt

Mit der neuen Gebührenordnung will das BEML nicht nur der rund 20-jährigen Anpassungs-Pause Rechnung tragen. Die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) soll auch den Fortbestand der existierenden Tierarztpraxen sichern und den Beruf des Tierarztes attraktiver machen.