Springreiter Estermann wegen Tierquälerei verurteilt

Pferd überm Hindernis / Symbolbild
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Der Schweizer Springreiter Paul Estermann wurde verurteilt

Der Reiterverband der Schweiz hat mitgeteilt, dass das Urteil gegen Springreiter Paul Estermann nun rechtskräftig ist. Der Schweizer, der wegen Tierquälerei vor Gericht stand, hat gegen das im Dezember 2022 ausgesprochene Urteil des Luzerner Kantonsgerichts keinen Einspruch erhoben. Legt der Angeklagte gegen das Urteil keinen Einspruch ein, wird dieses verfahrensgemäß rechtskräftig.

Springreiter Estermann – ein Fall, der Aufsehen erregte

Damit ist ein mehrjähriges Gerichtsverfahren beendet. Der Fall, der zu der Anklage führte, ereignete sich bereits im Jahr 2016. Damals lautete der Vorwurf, dass der Schweizer Springreiter Paul Estermann zwei der ihm anvertrauten Pferde unangemessen mit der Gerte geschlagen haben soll. Mindestens eines der Pferde soll blutige Stellen erlitten haben. Bei den Pferden handelte es sich um die Stute Castlefield Eclipse und den Wallach Lord Pepsi.

Two gray horses walk around the warm-up ring wearing brushing boots in preparation for a jumper class / Symbolbild
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Verfahren lief über mehrere Instanzen

Mit beiden Pferden gehörte Paul Estermann (59) mehrfach zum Schweizer Nationalteam, war in den Jahren 2013, 2015 und 2019 sogar für die Europameisterschaften nominiert. Die erste Verurteilung erfolgte bereits im Jahr 2019, damals durch die Staatsanwaltschaft Sursee. Doch der Beklagte akzeptierte das Urteil nicht, erhob Einspruch. Die nächste Instanz, das Bezirksgericht Willisau kam zu einem ähnlichen Urteil. Jedoch fiel die Geldstrafe dieses Mal höher aus.

Paul Estermann erhielt in einigen Punkten Recht

Erneut legte Estermann Revision ein. Seine Angelegenheit kam damit vor das Kantonsgericht Luzern. Dieses Mal wurde ein Teil des vorangegangen Urteils revidiert. Trotzdem legte der Schweizer Reiter wieder Einspruch ein. Das Bundesgericht übernahm die Akte Estermann und gab dem Reiter in Teilen Recht. Die Folge: Das Kantonsgericht Luzern musste sich erneut mit dem Fall befassen. Das Urteil, das nun im Dezember ausgesprochen wurde, hat der Reiter akzeptiert.

Symbolbild
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Einsatz der Gerte – im Übermaß ein Regelverstoß gegen den Tierschutz

Der Einsatz der Gerte ist immer wieder Auslöser für Diskussionen. Wann und wie oft sie während eines Prüfungs-Ritts zum Einsatz kommen darf, ist in den Richtlinien der FN und der FEI geregelt. Wie Reiter ihre Pferde daheim auf der eigenen Anlage trainieren und wie die Gerte dort zum Einsatz kommt, ist immer wieder Gegenstand von Spekulationen. Tierschützer sehen oft grundsätzlich im Gerteneinsatz eine Zuwiderhandlung gegen das Tierschutzgesetz.

Warum überhaupt mit Gerte reiten?

Profireiter argumentieren dagegen, dass der kontrollierte Einsatz des Stöckchens bei der Ausbildung oder im Training, als Unterstützung hilfreich sein kann. Das Argument, dass Berufsreiter genau wissen, wann und wie sie die Gerte einsetzen müssen, wird dabei in der Regel auch von den Nationalverbänden vertreten.

Fälle wie der von Paul Estermann zeigen, dass auch Berufsreiter nicht immer alle korrekt handeln und bringen damit den Reitsport in Verruf.