Reitunfall – Der Verein haftet
In einen vor dem Bundesgerichtshof, Aktenzeichen: VI ZR 312/09, verhandelten Fall bot ein eingetragener Verein ohne Gewinnabsicht Reitstunden für Behinderte an. Ein Reitlehrer des Vereins unterrichtete eine behinderte Frau und ihre Tochter. Leider nahm diese Reitstunde kein gutes Ende für den Reitlehrer und den Reitverein und auch nicht für die Reitschüler.